Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) begrüßt die gestrige Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bunderegierung. Das damit befürwortete Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, sich bei Verletzung ihrer Rechte an die Vereinten Nationen zu wenden. „Das ist eine sehr gute Entscheidung der Vereinten Nationen. Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Beschwerderecht in Deutschland konsequent umgesetzt und den Kindern dieses auch praktisch ermöglicht wird“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.
« zurück