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„Elternschule“: Kinderschutzbund zu der umstrittenen Erziehungs-Doku


In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

 

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

 

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

 

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

 

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden. Zur Stellungnahme 



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