Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Geflüchtete Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine: Info-Übersicht
Einreise, Aufenthalt & Co/ Infos für die Arbeit mit geflüchteten Kindern und ihren Familien/ kindgerechte Nachrichten & Informationen
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Einreise, Aufenthalt, Arbeit und Studium, Unterkunft, medizinische Versorgung: Das neue Hilfsportal Germany4Ukraine der Bundesregierung ist verfügbar. Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Basisinformationen, Informationen zu Unterkunft sowie zu medizinischer Versorgung in Deutschland gebündelt. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
INFORMATIONEN FÜR DEN KINDERSCHUTZBUND
Zum rechtlichen Status von Kindern aus der Ukraine in Deutschland hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) ein (deutschsprachiges) Dokument veröffentlicht: Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien | DIJuF-Webseite
Informationen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hier im Land im Kontext des Krieges in der Ukraine finden Sie hier: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de)
Unter dem folgenden Link finden Sie die Standards für die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die mit Hilfe verschiedener Organisationen vom Bundesfamilienministerium in der jüngeren Vergangenheit veröffentlicht wurden. Dazu sei gesagt, dass Standards für Flüchtlingsunterkünfte in der Kompetenz der jeweiligen Bundesländer liegen und es von daher – bedauerlicherweise – bis heute keine verbindlichen Standards auf Bundesebene gibt. Dennoch kann diese Grundlage für die politische Lobbyarbeit auf Landes- und kommunaler Ebene genutzt werden: Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften (bmfsfj.de)
In Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gilt § 42 a bis e SGB VIII. Nicht unbedeutend ist in diesem Kontext auch die EU Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, die bereits 2015/2016 in nationales Recht hätte umgewandelt werden müssen. Dies ist damals in Deutschland versäumt worden, weshalb sie vollumfänglich gilt.
Die Aktion Mensch hat ein neues Förderangebot Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen beschlossen, das gemeinnützigen Trägern die Beantragung von Projekten zur Unterstützung von Menschen, die aus dem Kriegsgebiet in Osteuropa fliehen, ermöglicht. Förderfähig sind Projekte für den Aufbau zusätzlicher Angebote zur psychosozialen Betreuung von traumatisierten Menschen und Beratungsangeboten zur Unterstützung und Orientierung, Projekte zur Koordinierung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements oder die Schaffung offener Freizeitangebote sowie Angebote, die Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bieten. Der Förderumfang beträgt max. 90.000 € und weitere max. 10.000 € für die Herstellung der Barrierefreiheit. Anträge können bis 31.12.2022 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Das BMF hat steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen, die Hilfe im Kontext des Ukraine-Krieges leisten, erlassen; u.a. in den Bereichen Spenden, Hilfsmaßnahmen, vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten, Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Lohn-, Umsatz- und Schenkungssteuer.
Frauen und Kindern können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein. Unterstützen Sie uns, ukrainische Frauen und Kinder zu schützen, indem Sie die Informationen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) über ihre Netzwerke bekannt machen. Hierfür finden Sie hier Online-Banner sowie Kacheln für Facebook, Instagram und Twitter.
KINDGERECHTE NACHRICHTEN & INFORMATIONEN
Wichtig ist vor allem: Mit Kindern muss gesprochen werden. Sie nehmen wahr, dass ihre Eltern und ihr Umfeld besorgt sind. Kindgerechte Nachrichten bieten:
- Die Erklärvideos von ZDF Logo: https://www.zdf.de/kinder/logo
- Das Kinderradio KiRaKA: https://kinder.wdr.de/radio/kiraka/index.html
Hier finden sich außerdem Hinweise für Eltern: https://www.schau-hin.info/news/krieg-in-der-ukraine-kinder-mit-nachrichten-nicht-allein-lassen
Eine Übersicht mit Informationsquellen für Kinder findet sich auf www.blinde-kuh.de/aktuell/ukraine-spezial – hier gibt es Links zu kindgerechten Videos, Artikeln und Webseiten zur Ukraine, den Hintergründen des Konflikts und weiteren Themen.