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PM Unterstützung für Kinder auf der Flucht

Schwerin, 12.05.2022. Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht.


Der Kinderschutzbund verabschiedet deshalb auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Resolution „Unterstützung für Kinder auf der Flucht“.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

 

„Kinder gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, sie brauchen deshalb besonderen Schutz und unsere Fürsorge. Geflüchtete Kinder müssen deshalb schnell einen festen und verlässlichen Rahmen erhalten, dazu gehören angemessener Wohnraum ebenso wie der Schul- und Kitabesuch. Sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Es muss also sichergestellt sein, dass auch geflüchtete Kinder Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Freizeitangeboten erhalten. Insbesondere für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die Registrierung höchste Priorität haben: Nur die Kinder, von denen der Staat weiß, kann er mit Hilfsangeboten unterstützen. Nur so können sie auch vor der Gefahr des Menschenhandels geschützt werden.“

 

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherrin der Kinderschutztage 2022: 

 

„Es ist entsetzlich, Tag für Tag mit ansehen zu müssen, wie Frauen und Kinder unter unmenschlichen Umständen fliehen müssen. Es ist uns ein Herzensanliegen, den Geflüchteten humanitär zu helfen. Dafür haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Hilfspaket für dieses und nächstes in Höhe von 320 Millionen Euro geschnürt. Die Geflüchteten, insbesondere die Kinder brauchen unsere Hilfe und unsere Mitmenschlichkeit. Dafür stehen wir hier in unserem Bundesland.“

 

Die vollständige Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

 

Die Resolution (Entwurf) zum Download finden Sie hier. 



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