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15.11.2019

Schusswaffengebrauch gegen Kinder – Kinderschutzbund Präsident Hilgers befürchtet Rollback

Nach Informationen des Kinderschutzbundes plant die Landesregierung Schleswig-Holstein in der Novellierung ihres Polizeigesetzes, den Schusswaffengebrauch gegen Kinder ausdrücklich im Polizeirecht zu verankern.


Berlin, 15.11.2019 Nach Informationen des Kinderschutzbundes plant die Landesregierung Schleswig-Holstein in der Novellierung ihres Polizeigesetzes, den Schusswaffengebrauch gegen Kinder ausdrücklich im Polizeirecht zu verankern.

 

Dazu erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes: „Eine Verankerung des finalen Rettungsschusses gegen Kinder hat ausschließlich deklaratorischen Charakter und ist politisch intendiert.“ Der Bundesverband schließt sich daher inhaltlich vollumfänglich der entsprechenden Erklärung des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein an.

 

Hilgers weiter: „Im 30. Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention fällt einer deutschen Landesregierung nichts Besseres ein, als demonstrativ den Schusswaffengebrauch an Kindern herauszustellen, obwohl es dazu keinen Regelungsbedarf gibt. Das gesellschaftliche Klima verändert sich. Von politisch interessierter Seite wird auch die Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf unter 14 Jahre diskutiert. Übrigens von den gleichen Personen, die sich vehement gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wehren.“

 

In Anbetracht dieser Tendenzen eines Rollbacks und mit Blick auf die Wahlergebnisse einer in Teilen rechtsextremen Partei wirbt der Kinderschutzbund weiter dafür, Kinderrechten endlich Verfassungsrang zu gewähren.

 

DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderrechte müssen explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen sich mit Zweidrittel Mehrheit zu den Rechten der Kinder bekennen.“

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier zum Download.

 

Die entsprechende Pressemitteilung des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein finden Sie hier.



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