Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Stellungnahme des DKSB zum Diskussionspapier zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. 03. 2019 Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Zur Diskussion werden zwei Varianten vorgeschlagen: 1. Adoption von Stiefkindern auch durch Partner *innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 2. Adoption von Stiefkindern und fremden Kindern auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die erste, schmale Variante ist die notwendige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, während die zweite Variante über den vom Bundesverfassungsgericht unmittelbar gesteckten Regelungsrahmen hinausgehen würde. Der Kinderschutzbund plädiert für die zweite Variante. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind eine familiale Lebensform, die in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich zugenommen hat. Viele Kinder wachsen in Familien auf, in denen die Eltern nicht verheiratet sind. Ein gutes Aufwachsen für Kinder ist in nichtehelichen Lebensformen gleichermaßen möglich, wenn die Beziehung zu und zwischen den Eltern stabil ist. Weil sich in nichtehelichen Lebensformen für Kinder gute Aufwachsensbedingungen bieten, sollte es auch Personen, die in stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, möglich sein, ein fremdes Kind zu adoptieren. Die zweite Variante bietet auch die im Diskussionspapier genannten Vorteile, dass Pflegeeltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, gemeinsam ein Pflegekind adoptieren können, was diesen Kindern eine gute Perspektive geben könnte. Ein weiterer Vorzug besteht darin, dass eine Umgehung der gemeinsamen Fremdkindadoption durch sukzessive Adoption der nichtehelichen Lebenspartner entbehrlich wird.
Die komplette Stellungnahme finden Sie bitte hier.