Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Stellungnahme des Kinderschutzbundes zum Referentenentwurf Masernschutzgesetz
Der Referentenentwurf des Masernschutzgesetzes verfolgt das Ziel steigender Masernimpfraten in der Bevölkerung. Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit und ziehen nicht selten Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Der Gesetzgeber möchte Impfraten von mehr als 95% erreichen und damit die Zirkulation von Masern verhindern. Für eine vollständige Immunisierung sind zwei Impfungen notwendig. Laut Robert-Koch-Institut lag bei einer Untersuchung der Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen für das Jahr 2017 der Anteil der geimpften Kinder bei der 1. Masernimmunisierung bei 97% während für die 2. Masernimpfung nur noch ein Wert von 93 % erreicht wurde. Die absinkende Rate zwischen erster und zweiter Immunisierung lässt vermuten, dass die Anzahl derjenigen, die Impfungen skeptisch gegenüberstehen, steigt und/oder eine größere Zahl von Eltern die Impfung vergisst. Der Kinderschutzbund setzt sich für kindliche Belange ein, wie sie insbesondere in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind. In Art. 24 UN-KRK ist Kindern das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit verbrieft. Impfungen sind grundsätzlich dazu geeignet, die Gesundheit zu schützen. Impfpflichten können im Einzelfall allerdings mit der in Art. 6 UN-KRK normierten Respektierung des Elternrechts kollidieren. Diese unterschiedlichen Belange gilt es auch im Rahmen des Masernschutzgesetzes zu beachten. Der Kinderschutzbund unterstützt das Anliegen des Gesetzgebers, höhere Raten bei der Masernimmunisierung zu erreichen, ausdrücklich, insbesondere auch deshalb, um besonders junge Kinder, die noch nicht geimpft werden können, von der Herdenimmunisierung profitieren zu lassen. Allerdings sieht der Verband einige Punkte der Umsetzung kritisch.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.