Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Der Kinderschutzbund begrüßt vollumfänglich die Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe.
So haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen am 26.10.2020 gefordert:
„§ 94 Abs. 6 S. 1 SGB VIII-E
Der Kinderschutzbund betrachtet die Senkung des bei der Kostenheranziehung durch die jungen Menschen einzusetzenden Einkommensanteils auf 25% als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. Aus unserer Sicht sollte auf die Kostenheranziehung ganz verzichtet werden, denn der Verwaltungsaufwand wird mehr Geld kosten als es Einnahmen gibt.
Der Kinderschutzbund schlägt vor, die Kostenbeteiligung der Eltern von Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX schon jetzt abzuschaffen.“
Berlin, den 27.06.2022
Die Stellungnahme zum PDF-Download finden Sie hier.