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Unsere ArbeitSchwerpunkteKinderrechte

Kinderrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention ist die meistratifizierte Menschenrechtskonvention der Welt. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, seit 1992 gilt die Konvention auch in Deutschland.

 

Unterstützung bei der Umsetzung der Kinderrechte bieten die Allgemeinen Bemerkungen (engl. general comments). Bei diesen handelt es sich um Interpretationshilfen zur Kinderrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bislang 25 dieser Allgemeinen Bemerkungen verfasst. Auf der neuen Plattform www.kinderrechtekommentare.de, die von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. ins Leben gerufen wurde, sind alle (bislang vorhandenen) deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen verfügbar. 

Kinderrechte ins Grundgesetz!

Die Rechte und Interessen von Kindern müssen in unserer Gesellschaft endlich beachtet werden. Dafür brauchen wir einen Perspektiv- und Politikwechsel in Deutschland. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dann würden Kinder endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert werden und ihre freie Entfaltung wäre verfassungsgemäß geschützt. Über 30 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist dies überfällig. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein Auftrag, alle Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie den Kinderrechten gerecht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir auch mit anderen Verbänden zusammen, vor allem im Aktionsbündnis Kinderrechte mit UNICEF, der Deutschen Liga für das Kind und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Erfahren Sie mehr über die Arbeit des Aktionsbündnisses Kinderrechte auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

 

Warum brauchen Kinder zusätzliche (Kinder-)Grundrechte im Grundgesetz?

 

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Grundrechte für Kinder nicht aus. Welche Rechte unbedingt im Grundgesetz verankert werden müssen und warum, erfahren Sie in dem Erklärvideo "Kinderrechte ins Grundgesetz!" das wir gemeinsam mit unseren Partner*innen des Aktionsbündnisses Kinderrechte erstellt haben. 



Unsere Schwerpunkte

Kinderrechte Kinderarmut Gewalt gegen Kinder Nachhaltige Integrationsleistungen Kinder- & Jugendmedienschutz

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